DECHEMA Forschungsinstitut

Gute wissenschaftliche Praxis

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Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am DECHEMA-Forschungsinstitut (DFI)

Präambel

Das DECHEMA-Forschungsinstitut widmet sich der Forschung für nachhaltige Technologien. Diese Tätigkeit schließt die Durchführung von grundlagenorientierter und vorwettbewerblicher Forschung sowie die Ausbildung und Qualifizierung des wissenschaftlich- technischen Nachwuchses ein. Die Ausbildung des wissenschaftlichtechnischen Nachwuchses erfolgt dabei in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Hochschulen und beinhaltet auch die Durchführung von Bachelor-, Master-, Diplomund Doktorarbeiten am DECHEMA-Forschungsinstitut, wobei die abschließende Prüfung an der jeweiligen Hochschule erfolgt. Darüber hinaus sind die leitenden wissenschaftlichen Mitarbeiter des DECHEMA-Forschungsinstituts aktiv in die Lehre an den Hochschulen eingebunden.

Im Zentrum der wissenschaftlichen Arbeit des DFI stehen der Erkenntnisgewinn und die Förderung des Verständnisses auf den Gebieten der chemischen Technik, der Werkstoffwissenschaften, der Biotechnologie und der Umwelttechnik. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschungsarbeiten werden generell veröffentlicht. Bei der Durchführung der Forschungsarbeiten ist Redlichkeit der wissenschaftlichen Mitarbeiter des DFI eine wesentliche Grundvoraussetzung für deren wissenschaftliche Arbeit. Anders als der Irrtum widerspricht Unredlichkeit in der wissenschaftlichen Arbeit dem Selbstverständnis der Wissenschaft.

Bereits am Vorgängerinstitut, dem Karl-Winnacker-Institut der DECHEMA e.V., wurde die wissenschaftliche Forschung durch Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis geregelt. Mit Gründung der Stiftung DECHEMA-Forschungsinstitut am 1.3.2012 wurden diese Regeln übernommen und angepasst. Das vorliegende Dokument beschreibt diese Regeln im Detail.

Die Richtlinien basieren auf den Empfehlungen der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vom Januar 1998, einem Schreiben der DFG vom 28.11.2001 zur Umsetzung dieser Empfehlungen sowie dem 2. Entwurf der AiF "Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der industriellen Gemeinschaftsforschung". Darüber hinaus flossen Elemente aus Richtlinien, wie sie an der medizinischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg bereits existierten, in die Richtlinie des DECHEMA-Forschungsinstituts ein. Sie sind Bestandteil des Arbeitsvertrages für wissenschaftliche Mitarbeiter des DFI und regeln zusammen mit der Arbeitsordnung und der Institutsordnung die Arbeit am DFI.


Allgemeine Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit

Wissenschaft fördert unser Verständnis der Natur und die Weiterentwicklung der Technik. Dem Wissenschaftler fällt hierbei eine große Verantwortung zu. Vom Ergebnis seiner Arbeit hängen in der Regel mittelbar oder unmittelbar die zukünftigen Entwicklungen in der Technik und deren Auswirkungen auf die Menschheit ab. Es ergeben sich daraus Konsequenzen für die wissenschaftliche Arbeit und den Umgang mit den Ergebnissen:

Diesen Aspekten tragen die nachstehend aufgeführten Empfehlungen Rechnung.


Gestaltung der Zusammenarbeit

In der Regel tragen zur Forschung über eine bestimmte Frage mehrere Personen bei. Für die Fragestellung, ihre Bearbeitung, die Deutung der Ergebnisse und den Bericht an die wissenschaftliche Öffentlichkeit sind also in der Regel mehrere Personen verantwortlich, die eine Arbeitsgruppe oder ein Projektteam bilden. Die verantwortliche Gestaltung von Forschung dieser Art kann durch die Beachtung einiger Regeln erleichtert werden.

Struktur des Instituts
Das Institut besteht aus der Institutsleitung (Vorstand der Stiftung), den wissenschaftlichen Arbeitsgruppen, den Forschungsclustern und den nicht-wissenschaftlichen Einheiten. Letztere dienen in erster Linie der technischen und administrativen Unterstützung der Forschungsarbeiten. Darüber hinaus organisiert eine eigene Arbeitsgruppe das Weiterbildungsangebot des Instituts. Der Stiftungsvorstand ist dem Stiftungsrat berichtspflichtig. Die Rolle von Stiftungsrat und Vorstand wird in der Stiftungssatzung und in der Geschäftsordnung des Stiftungsvorstands geregelt.

Größe der Arbeitsgruppe
Arbeitsgruppen sollten eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Eine typische Arbeitsgruppe könnte folgende Zusammensetzung haben:

Diese Gruppengröße kann nach Arbeitsgebieten unterschiedlich sein. Innerhalb großer Arbeitsgruppen können Projektteams gebildet werden, bei denen in der Regel ein promovierter Wissenschaftler als Projektkoordinator fungiert. Diese Teams umfassen Post-Doktoranden, Doktoranden, Diplomanden, Masteranden und Bacheloranden sowie technische Mitarbeiter und widmen sich spezifischen Arbeitsgebieten bzw. Projekten.

Aufgaben des Arbeitsgruppenleiters

Aufgaben der Forschungsclusterkoordinatoren

Neueinstellung von leitenden Wissenschaftlern

Qualitätssicherung im Labor und Datendokumentation

Für die wissenschaftlichen Untersuchungen wird folgende Qualitätssicherung organisiert:

Konfliktlösung

Autorenschaft bei wissenschaftlichen Publikationen

Gestaltung wissenschaftlicher Publikationen
In wissenschaftlichen Publikationen werden Ergebnisse und Interpretationen wissenschaftlicher Untersuchungen der Öffentlichkeit mitgeteilt. Wissenschaftliche Publikationen spielen in der Laufbahn von Wissenschaftlern eine wichtige Rolle, z. B. bei Habilitationsverfahren oder Berufungen. Die Art und Weise, wie von Habilitations- oder Berufungskommissionen die Publikationen von Wissenschaftlern bewertet werden, kann eine Rückwirkung darauf haben, wie Wissenschaftler ihre wissenschaftlichen Untersuchungen und Publikationen gestalten. Es ist daher wichtig, allgemeine Kriterien zu definieren, denen Publikationen genügen sollten.

Kriterien für die Autorenschaft an einer wissenschaftlichen Publikation
Autor bei einem wissenschaftlichen Bericht aus einer Arbeitsgruppe und damit mitverantwortlich für den Bericht kann werden, wer wesentlich beigetragen hat

1. zur Fragestellung, zum Forschungsplan, zur Durchführung der Forschungsarbeiten, zur Auswertung der Ergebnisse oder zur Deutung der Ergebnisse sowie
2. zum Entwurf oder zur kritischen inhaltlichen Überarbeitung des Manuskripts.

Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Datenerhebung, Finanzierung der Untersuchungen oder Leitung der Arbeitsgruppe, in der die Forschung durchgeführt wurde, begründen eine Autorenschaft nicht.

Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten

Wissenschaftliches Fehlverhalten kann arbeitsrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unter wissenschaftlichem Fehlverhalten werden Verhaltensweisen verstanden, bei denen in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonst wie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird. Insbesondere zählen hierzu die Erfindung und Fälschung von Daten, Plagiat, Vertrauensbruch als Gutachter etc. Dabei sind jeweils die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Bei konkreten Verdachtsmomenten ist folgendes Vorgehen vorgesehen:

© DECHEMA e.V. 1995-2013, Last update 21.03.2013

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